Allgemeine Geschäftsbedingungen der Feuerwehrerlebniswelt gGmbH

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  1. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Nachfolgenden: „AGB“) der Feuerwehrerlebniswelt gGmbH (im Nachfolgenden: „Feuerwehrerlebniswelt“) gelten für den Besuch der Ausstellung der Feuerwehrerlebniswelt inkl. des Verkaufshops in der Halle der Feuerwehrerlebniswelt (nachfolgend kurz auch “Feuerwehrerlebniswelt“ genannt) sowie für den Erwerb von Eintrittskarten für alle unter www.feuerwehrerlebniswelt.de angebotenen Leistungen. Der Adressat der AGB wird im Folgenden entsprechend entweder „Besucher“ oder „Kunde“ genannt.

Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

Die Buchung von Seminaren u.a. zu den Themen Vorbeugender Brandschutz, Arbeitssicherheit und Unfallschutz, Brandschutzerziehung und -aufklärung in Schulen sowie Fort- und Weiterbildung für Brandschutzbeauftragte in dem dafür vorgesehenen Seminarraum in der Halle der Feuerwehrerlebniswelt sowie die Miete des Seminarraums oder anderer Flächen der Feuerwehrerlebniswelt erfolgen auf einzelvertraglicher Basis und fallen nicht in den Anwendungsbereich dieser AGB.

  1. Allgemeine Benutzungsregeln in der Feuerwehrerlebniswelt

Der Zutritt zur Halle der Feuerwehrerlebniswelt kann nur mit einer gültigen Eintrittskarte gewährt werden. Bei Verlassen der Halle erlischt die Gültigkeit der Eintrittskarte. Die Eintrittskarte ist während des Besuchs auf Verlangen vorzuzeigen.

Die Feuerwehrerlebniswelt ist berechtigt, Personen, die ohne gültige Eintrittskarte in der Halle der Feuerwehrerlebniswelt angetroffen werden, der Halle zu verweisen.

Der Besucher hat keinen Anspruch darauf, dass zum Zeitpunkt seines Besuches in der Feuerwehrerlebniswelt sämtliche Leistungen tatsächlich angeboten werden, auf deren Vorhandensein, in welcher Form auch immer, durch die Feuerwehrerlebniswelt hingewiesen wurde. Ein Anspruch auf Reduzierung des Eintrittspreises besteht dadurch nicht.

  1. Sicherheitsbestimmungen in der Feuerwehrerlebniswelt

Das Entfachen von Feuer und das Rauchen in der Halle der Feuerwehrerlebniswelt ist verboten. Ebenso untersagt ist das Mitbringen von Tieren sowie der lautstarke Betrieb von MP3-Playern oder anderen Recordern.

Das Besitzen und Tragen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen (Schusswaffen, Hieb- und Stichwaffen, Schlagringe, Pfefferspray, andere Gassprühdosen, brennbare Flüssigkeiten usw.) ist rund um die Halle der Feuerwehrerlebniswelt sowie in der Halle selbst nicht gestattet. Gleiches gilt für das Mitbringen und Konsumieren von hochprozentigem Alkohol oder Drogen.

Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, kann der Zutritt zur Halle der Feuerwehrerlebniswelt verweigert werden. Gleiches gilt für Besucher, die gegen diese Sicherheitsbestimmungen verstoßen.

Im Falle eines Verweises aus der Halle besteht kein Anspruch auf Erstattung der bereits entrichteten Eintrittspreises.

Den Anweisungen der Mitarbeiter der Feuererlebniswelt ist Folge zu leisten.

  1. Zutritt von Kindern und Aufsichtspflicht

Kinder, die jünger als 12 Jahre sind, erhalten ausschließlich in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson Zutritt zu der Feuerwehrerlebniswelt. Bei Kindern ab 12 Jahren wird eine solche Begleitung dringend empfohlen.

Eltern und Begleitpersonen werden darauf hingewiesen, dass sie ihre Aufsichtspflicht wahrzunehmen haben, da die Feuerwehrerlebniswelt sie hiervon keinesfalls entbinden kann. In diesem Rahmen tragen die Eltern oder Aufsichtspersonen die Verantwortung für Schäden, die durch die zu Beaufsichtigenden entstehen.

  1. Vertragsabschluss im Online-Shop

Die Präsentation der verschiedenen Möglichkeiten des Besuchs der Feuerwehrerlebniswelt stellt kein bindendes Angebot der Feuerwehrerlebniswelt dar. Erst die Bestellung durch den Kunden ist ein bindendes Angebot nach § 145 BGB. Im Falle der Annahme dieses Angebotes versendet die Feuerwehrerlebniswelt an den Kunden eine E-Mail zur Bestätigung des Abschlusses der Bestellung. Damit kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und der Feuerwehrerlebniswelt zustande.

Für die Richtigkeit der im Onlineauftritt der Feuerwehrerlebniswelt enthaltenen Daten wird keine Gewähr übernommen.

  1. Weiterverkauf und Verwendung für gewerbliche Werbe- und / oder Marketingzwecke

Soweit beim Kauf nicht anderweitig vereinbart, ist ein gewerblicher Weiterverkauf der Eintrittskarte(n) nicht gestattet, ein nichtgewerblicher Weiterverkauf nur in der Höhe des aufgedruckten Preises der Eintrittskarte(n). Beim Verstoß gegen die vorgenannte Bedingung hat die Feuerwehrerlebniswelt das Recht den Zutritt ersatzlos zu verweigern.

Allerdings ist der Weiterverkauf der Eintrittskarte(n) in dem vom Hausrecht der Feuerwehrerlebniswelt erfassten Zugangs- und/ oder Eingangsbereichs der Halle der Feuerwehrerlebniswelt nicht gestattet.

Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Feuerwehrerlebniswelt ist die Verwendung von Eintrittskarten für gewerbliche Werbe- und / oder Marketingzwecke (bspw. als Gewinn für gewerbliche Preisausschreiben und / oder sonstige gewerbliche Gewinnspiele) nicht erlaubt.

  1. Stornierung

Die Feuerwehrerlebniswelt ist berechtigt, eine Bestellung des Kunden, für die bereits eine Bestellnummer zugeteilt worden ist, zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn offene Forderungen aus der bisherigen Geschäftsverbindung mit dem Kunden bestehen.

Die Erklärung der Stornierung / des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen. Auf das vorbenannte Rücktrittsrecht finden die §§ 346 ff. BGB unter Ausschluss von § 350 BGB Anwendung.

Das Recht des Kunden, sich wegen einer von der Feuerwehrerlebniswelt zu vertretenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, ist ausgeschlossen.

  1. Verlegung von Terminen auf Eintrittskarten

Im Falle der Verlegung des auf der Eintrittskarte genannten Termins (beispielsweise im Falle von coronabedingten Ausfällen), ist die Feuerwehrerlebniswelt berechtigt, die ursprünglichen Eintrittskarten des verlegten Termins für den neuen Termin für gültig zu erklären.

Eine Rückgabe der Eintrittskarten bei der Feuerwehrerlebniswelt oder eine Rückabwicklung des Ticketkaufs infolge der Verlegung ist in diesen Fällen nicht möglich, es sei denn, die Wahrnehmung des verlegten Termins ist für den Besucher nachweislich nicht zumutbar. Dies gilt nicht, sofern die Feuerwehrerlebniswelt die Verlegung zu vertreten hat.

  1. Zahlungsmodalitäten

Die Zahlung ist im SEPA-Lastschriftverfahren, per Kreditkarte (VISA, MASTERCARD, American Express) oder per Paypal möglich. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten. Der Gesamtpreis der Bestellung ist nach Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig.

10. Datenübermittlung an die SCHUFA

Im Fall der Auswahl der Zahlungsart SEPA-Lastschriftverfahren durch den Kunden behält es sich die Feuerwehrerlebniswelt vor, im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses eine Bonitätsauskunft von der SCHUFA einzuholen. Im Rahmen einer solchen Anfrage werden die erhobenen personenbezogenen Daten, d.h. Name, Adresse und Geburtsdatum, an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, übermittelt. Je nach Ergebnis einer solchen Prüfung behält sich die Feuerwehrerlebniswelt vor, die Bestellung unter Verwendung der Zahlungsart Lastschrift nicht zu akzeptieren; andere Zahlungsarten sind davon nicht betroffen.

Ferner behält es sich die Feuerwehrerlebniswelt vor, bei fortgesetzter Nichtzahlung nicht substantiiert bestrittener Forderungen Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden zu übermitteln.

Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von der Feuerwehrerlebniswelt oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.

Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§§ 505a und 506 BGB). Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können online unter https://www.schufa.de/de/datenschutz-dsgvo/ eingesehen werden.

11. Datenübertragung und Datenschutz

Die Sicherheit des Kunden hat höchste Priorität. Daher werden folgende Daten an den Zahlungsdienstleister (PayPal) per SSL-Leitung übertragen: Vor- und Nachname des Kunden, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Emailadresse und optional Adresszusatz. Damit kann kein Unbefugter die eingegebenen Daten des Kunden während der Übertragung im Internet lesen.

Im Übrigen wird bezüglich des Datenschutzes auf die Datenschutzerklärung unter www.feuerwehrerlebniswelt.de verwiesen.

12. Ermäßigte Eintrittskarten

Bei Bestellung ermäßigter Eintrittskarten (z. B. für Senioren, Schüler, Studenten, Auszubildende sowie Schwerbehinderte und ALG-Empfänger; zudem Reduzierung um 2,50 Euro für die Familienkarte bei Besitz einer SWA-Karte) erfolgen am Einlass Kontrollen. Dabei muss der Anspruch auf die Ermäßigung belegt werden können. Andernfalls kann eine Nachzahlung verlangt oder der Einlass verwehrt werden.

Nach erfolgter Bestellung ist eine nachträgliche Ermäßigung ausgeschlossen.

13. Gutscheine

Im Falle der Bestellung eines Gutscheines im Onlineshop gelten die folgenden Regelungen. Für nicht eingelöste Gutscheine erfolgt keine Barauszahlung, keine Rückerstattung oder Umtausch. Differenzbeträge können nicht rückerstattet werden.

Sollte die Feuerwehrerlebniswelt aus irgendeinem Grund schließen oder aufgeben müssen, so verfallen die Gutscheine schadenersatzlos. Dies ist auch der Fall, wenn der Betrieb nachweisbar den Eigentümer wechselt. In einem solchen Fall kann nicht auf die Feuerwehrerlebniswelt als ursprünglicher Aussteller der Gutscheine zurückgegriffen werden.

14. Widerrufsrecht und Muster-Widerrufsformular

Das Widerrufsrecht steht grundsätzlich jedem Verbraucher i.S.d. § 13 BGB zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft aus privaten Zwecken und nicht in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit abschließt.

Verträge über den Erwerb von Eintrittskarten im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für die ein spezifischer Termin vorgesehen ist, unterliegen nicht dem Widerrufsrecht. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht für den Erwerb von Eintrittskarten mit spezifischem Termin nicht besteht.

Das nachfolgend aufgeführte Widerrufsrecht gilt daher nur für den Erwerb von Jahreskarten, Gruppenkarten, Gutscheinen, Führungen und Kindergeburtstagen sowie etwaige Eintrittskarten über unseren Online-Shop, die nicht auf einen spezifischen Termin datiert sind.

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die

Feuerwehrerlebniswelt gGmbH
Provinostraße 52
86153 Augsburg

Telefon: +49 (0) 821 6660 112 0
E‑Mail: info@feuerwehrerlebniswelt.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Ende der Widerrufsbelehrung und des Muster-Widerrufsformulars

15. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der Feuerwehrerlebniswelt unbestritten oder anerkannt sind.

Außerdem hat der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn und soweit dessen Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

16. Benutzung der Attraktionen und Spielbereiche

Die Benutzung der Attraktionen der Feuerwehrerlebniswelt sowie der Spielbereiche erfolgen auf eigene Gefahr.

17. Parken

Auf den für die Feuerwehrerlebniswelt vorgesehenen Parkplätzen gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Der Besucher kann sein Auto auf diesen Parkflächen abstellen. Falls sein Auto andere stark behindert, ist die Feuerwehrerlebniswelt gezwungen, das Fahrzeug auf Kosten und Risiko des Besuchers abschleppen zu lassen. Für Schäden durch Dritte oder aufgrund höherer Gewalt ist die Feuerwehrerlebniswelt nicht haftbar. Der Parkplatz darf außerhalb der Öffnungszeiten nicht benutzt werden.

18. Verkaufsshop in der Halle

Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden dem Besucher in dem Verkaufsshop Waren in handelsüblicher Qualität und Ausführung unter Berücksichtigung fabrikationsbedingter Toleranzen für Abmessungen, Gewichte und Gütebedingungen verkauft.

Der Kassenbon ist nach dem Einkauf bis zum Verlassen der Halle zwingend aufzubewahren und bei Verlangen vorzuzeigen.

19. Mängelgewährleistung – Verkaufsshop

Ansprüche des Besuchers wegen Mängel von Waren, die im Verkaufsshop erworben wurden, sind ausgeschlossen, wenn der Besucher der Feuerwehrerlebniswelt nicht innerhalb von 2 Monaten nach Feststellung eines Mangels auf diesen hingewiesen hat.

20. Haftung

Die Feuerwehrerlebniswelt haftet unbegrenzt für alle Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie bei Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich durch Verantwortliche oder Mitarbeiter der Feuerwehrerlebniswelt verursacht wurden.

Eine unbegrenzte Haftung der Feuerwehrerlebniswelt gilt auch in den Fällen einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, für entstandene Mängel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit eines Produkts oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern.

21. Haftungsbegrenzung

Die Feuerwehrerlebniswelt haftet für leicht fahrlässig verursachte Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer vertragswesentlichen Plicht, deren Einschränkung den Vertragszweck gefährdet, zurückzuführen ist. Unter einer vertragswesentlichen Pflicht ist eine Verpflichtung zu verstehen, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf deren Einhaltung der Besucher vertrauen darf. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und erstreckt sich nicht auf mittelbare oder Folgeschäden, sofern diese nicht vorhersehbar waren.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten unter den oben genannten Voraussetzungen für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund, einschließlich Ansprüchen aus unerlaubter Handlung.

Soweit die Haftung nach den vorgenannten Vorschriften beschränkt wird, gilt dies auch für die Erfüllungsgehilfen der Feuerwehrerlebniswelt.

22. Haftungsausschluss

Die Feuerwehrerlebniswelt haftet nicht für mitgebrachte Gegenstände, die auf dem Gelände der Feuerwehrerlebniswelt abgelegt werden oder anderweitig im Rahmen des Besuchs der Feuerwehrerlebniswelt verloren gehen.

Die Feuerwehrerlebniswelt übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände, u. a. Mobiltelefone, Kameras, Schmuck usw., die während des Besuchs der Feuerwehrerlebniswelt beschädigt bzw. zerstört werden. Dies gilt nicht, sofern die Beschädigung oder Zerstörung auf ein Verschulden durch Verantwortliche oder Mitarbeiter der Feuerwehrerlebniswelt zurückzuführen ist.

Soweit die Haftung nach den vorgenannten Vorschriften ausgeschlossen wird, gilt dies auch für die Erfüllungsgehilfen der Feuerwehrerlebniswelt.

23. Schadensmeldung und Verjährung

Offensichtliche Schäden müssen noch im Rahmen des Besuchs bei der Feuerwehrerlebniswelt bei einem Verantwortlichen oder Mitarbeiter der Feuerwehrerlebniswelt gemeldet werden. Eine spätere Anspruchsstellung ist ausgeschlossen.

Schadensersatzansprüche gegenüber der Feuerwehrerlebniswelt für später entdeckte Schäden verjähren 2 Jahre nach deren Feststellung, sofern es sich nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder um Schadenersatzansprüche infolge Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit handelt. Für diese Fälle gilt die gesetzliche Verjährung.

24. Film und Foto

Das Fotografieren und Filmen in der Halle für private Zwecke ist nur auf den für Besuchern zugänglichen Wegen erlaubt und nur sofern andere Gäste hierbei nicht beeinträchtigt oder gestört werden.

Professionelle Foto- und Filmaufnahmen mit kommerziellen Nutzungsabsichten sind hingegen nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Geschäftsführung der Feuerwehrerlebniswelt gestattet.

25. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für sämtliche Vertragsverhältnisse gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrecht (United Nations Convention on Contracts for the Inter­national Sale of Goods, kurz CISG) finden keine Anwendung.

Ist der Besucher Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Ansprüche Augsburg.

26. Information zur Online-Streitbeilegung

Dem Kunden steht neben dem ordentlichen Rechtsweg auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013 haben. Einzelheiten dazu finden sich in Verordnung (EU) Nr. 524/2013 und unter der Internetadresse: http://ec.europa.eu/consumers/odr

Die Feuerwehrerlebniswelt weist nach § 36 VSBG darauf hin, dass sie nicht verpflichtet sind, an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

27. Sonstiges

Änderungen der AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Regelung, mit der diese Schriftform abbedungen wird.

Die Nichtausübung eines Rechts durch die Feuerwehrerlebniswelt bedeutet keinen Verzicht auf die künftige Geltendmachung dieses Rechts.

Sofern einzelne Bestimmungen sich als unwirksam oder nicht durchsetzbar erweisen, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Im Falle höherer Gewalt und anderer Hindernisse, die von der Feuerwehrerlebniswelt nicht zu vertreten sind, einschließlich Pandemie und daraus resultierender Einschränkungen oder der Schließung der Feuerwehrerlebniswelt sowie Krieg, Bürgerkrieg, terroristische Anschläge, Aufruhr, rechtmäßige Streiks oder rechtmäßige Aussperrungen, die einen wesentlichen Einfluss auf die Erfüllung von Verpflichtungen der Feuerwehrerlebniswelt haben, wird die Feuerwehrerlebniswelt von ihrer Leistung frei. Eine Rückerstattung des Eintrittspreises erfolgt nicht.

28. Zusatz aus aktuellem Anlass der Corona – Pandemie

Sicherheit in der Corona – Pandemie

Die Sicherheit der Besucher steht für die Feuerwehrerlebniswelt an oberster Stelle. Dabei unternimmt die Feuerwehrerlebniswelt alle notwendigen Schritte, um zur Bekämpfung und Eindämmung der derzeitigen Corona-Pandemie beizutragen, den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und die Vorgaben der Gesundheitsbehörden vollständig zu erfüllen.

Trotz aller getroffenen Maßnahmen kann das Risiko einer Übertragung von Covid 19 aber nicht vollständig ausgeschlossen werden kann. Der Besuch der Feuerwehrerlebniswelt und die Nutzung der Angebote erfolgt in eigenem Ermessen und auf eigenes Risiko des Besuchers.

Mit der Einhaltung der nachfolgenden Regeln helfen Sie mit, sich und andere zu schützen:

Bitte beachten und befolgen Sie die geltenden Abstandsregeln und tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz in den verschiedenen Bereichen der Feuerwehrerlebniswelt.

Besucher sind beim Besuch der Feuerwehrerlebniswelt verpflichtet, das Hygienekonzept der Feuerwehrerlebniswelt einzuhalten.

Bei Nichteinhaltung dieser Verhaltensregeln ist die Feuerwehrerlebniswelt berechtigt, neben der Geltendmachung von etwaigen Schadensersatzansprüchen, dem Besucher die Besuchsberechtigung zu entziehen und ihn vom Gelände zu verweisen. Bei Nichtfolgeleistung einer Aufforderung zum Verlassen der Halle der Feuerwehrerlebniswelt wegen Verstoßes gegen eine Verhaltensregel behält sich die Feuerwehrerlebniswelt vor, strafrechtliche Schritte einleiten.

Die Feuerwehrerlebniswelt bedankt sich für die Beachtung der AGB und wünscht ihren Besuchern eine schöne Zeit sowie viel Vergnügen in der Feuerwehrerlebniswelt!

 

Stand: Oktober 2020